Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Wildscreen Media Group
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge
zwischen
Wildscreen Media Group
Wilhelmstraße 6 1/2
97421 Schweinfurt
(im Folgenden „Wildscreen Media Group“ oder „Dienstleister“)
und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen vereinbart wurden.
1.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Wildscreen Media Group stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand der Verträge ist die Erbringung folgender Dienstleistungen:
• Audiovisuelle Medienlösungen, insbesondere Foto- und Videoleistungen.
Diese Leistungen sind spezialisiert auf strategisches Videomarketing mit dem Fokus auf:
o Lead-Generierung,
o Kundengewinnung,
o Steigerung der Markensichtbarkeit sowie
o Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen innerhalb der Unternehmensstruktur.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang wird in den jeweils zwischen Wildscreen Media Group und dem Kunden geschlossenen Verträgen individuell festgelegt.


3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag kommt durch eine der folgenden Vereinbarungen zustande:
• Per Auftragsbestätigung durch Wildscreen Media Group,
• Durch einen schriftlich geschlossenen Vertrag oder
• Im Rahmen eines über einen Videovertrag getätigten Vertragsabschlusses
oder
• Durch das Begleichen der 1. Rate bzw. der Rechnung.
3.2. Der gewählte Weg des Vertragsschlusses richtet sich nach den im jeweiligen Verkaufsgespräch getroffenen Vereinbarungen. Primär erfolgt der Vertragsschluss jedoch per Auftragsbestätigung.


4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen und Leistungen.
4.2. Wildscreen Media Group bietet folgende Zahlungsmodalitäten an:
• Einmalzahlung,
• Ratenzahlung (bei Ratenzahlungen, die ggf. nach Projektabschnitten erfolgen, können Zusatzkosten anfallen),
• Zahlungen erfolgen u. a. über Zahlungsdienstleister wie Stripe oder Salespower.
4.3. Zahlungsbedingungen:
• Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, sofern nicht anders vereinbart.
• Bei Teilrechnungen (z. B. nach abgeschlossenen Projektabschnitten) gewährt Wildscreen Media Group einen Skonto von 2 %, wenn die Zahlung innerhalb von 5 Tagen erfolgt (gilt nicht für monatliche Zahlungen).
• Ohne fristgerechte Zahlung ist Wildscreen Media Group berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4.4. Sollte der Kunde innerhalb der Zusammenarbeit vorzeitig abbrechen, so ist er verpflichtet, mindestens 50 % der Gesamtsumme zu zahlen. Wurde bereits ein Betrag gezahlt, der 50 % oder mehr der Gesamtsumme entspricht, wird die Mindestzahlungspflicht auf den noch ausstehenden Restbetrag angerechnet.
4.5. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen:
• Mahngebühren:
o Mahnung: 5 €
o Mahnung: 10 €
• Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. berechnet.
• Bereits nach der 1. Mahnung ist Wildscreen Media Group berechtigt, ein Inkasso- bzw. gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
4.6. Wildscreen Media Group behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss die Bonität des Kunden zu prüfen.


5. Leistungsumfang und Ausführung
5.1. Die von Wildscreen Media Group zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl digitale als auch offline-basierte Dienstleistungen (z. B. persönliche Beratungen im Rahmen von Projekten zur Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen).
5.2. Die Erbringung der Leistungen erfolgt innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitraums, in der Regel innerhalb von 12 Monaten.
5.3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.2. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend. Etwaige Mehrkosten, die hierdurch entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
6.3. Gerät das Projekt aufgrund von Verzögerungen seitens des Kunden (z. B. durch die Einschaltung weiterer Dienstleister oder sonstiger Verzug) ins Stocken, bleibt die ursprünglich vereinbarte Leistungsdauer unberührt. Eine Verlängerung der Laufzeit um die durch den Kunden verursachte Verzögerungszeit ist ausschließlich mit schriftlicher Mitteilung und Zustimmung durch Wildscreen Media Group möglich.


7. Widerrufsrecht, Rücktritt und Kündigung
7.1. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
7.2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach gesonderter Absprache und mit einer dokumentierten Zusatzvereinbarung möglich.
7.3. Eine Kündigung oder ein Abbruch der Zusammenarbeit durch den Kunden führt - sofern nicht anders vertraglich geregelt – zur Zahlungspflicht gemäß Ziffer 4.4.


8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung insbesondere für digitale und beratungsbezogene Leistungen weitestgehend ausgeschlossen.
8.2. Wildscreen Media Group haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wildscreen Media Group nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Garantien oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.


9. Urheber- und Nutzungsrechte
9.1. Alle während der Vertragsdauer von Wildscreen Media Group erstellten digitalen Inhalte und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich in einer Sondervereinbarung anders geregelt, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei Wildscreen Media Group.
9.3. Dem Kunden wird lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.4. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der erstellten Inhalte durch den Kunden ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wildscreen Media Group untersagt.


10. Vertraulichkeit
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Daten und Unterlagen – gleich ob in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form – vertraulich zu behandeln.
10.2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich anzusehenden Inhalte.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wildscreen Media Group keine vertraulichen Informationen oder vereinbarte Inhalte an Dritte weiterzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €.
10.4. Wildscreen Media Group ist berechtigt, zur Vertragserfüllung vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Subunternehmer oder beauftragte Dienstleister weiterzugeben, ohne dass hierfür eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich ist.


11. Beauftragung weiterer Dienstleister
11.1. Beauftragt der Kunde ohne vorherige Rücksprache oder Zustimmung von Wildscreen Media Group weitere Dienstleister, so trägt der Kunde sämtliche dabei entstehenden Kosten zu 100 %.
11.2. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Beauftragung in direktem Zusammenhang mit den von Wildscreen Media Group zu erbringenden Leistungen steht oder nicht.


12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Schweinfurt.
12.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


13. Ergänzende Empfehlungen
13.1. Wildscreen Media Group empfiehlt dem Kunden, alle mündlichen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages stets schriftlich zu bestätigen.
13.2. Diese AGB stellen den vollständigen Vertragsinhalt dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.